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   OLG Hamm, 11.12.2007 - 2 WF 227/07   

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https://dejure.org/2007,9249
OLG Hamm, 11.12.2007 - 2 WF 227/07 (https://dejure.org/2007,9249)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.12.2007 - 2 WF 227/07 (https://dejure.org/2007,9249)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - 2 WF 227/07 (https://dejure.org/2007,9249)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 323 Abs. 2; ; ZPO § 323 Abs. 3 S. 1; ; SGB VIII § 60

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Klage auf Zahlung des gesamten Kindesunterhalts bei teilweise freiwilliger Zahlung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1260
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.10.2003 - XII ZR 115/01

    Sicherung des Eigenbedarfs des Unterhaltsverpflichteten durch den

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 2 WF 227/07
    Vielmehr richtet sich die Abänderung der Jugendamtsurkunde und die Bemessung des Unterhalts allein nach den zum jeweiligen Zeitpunkt bestehenden Verhältnissen (BGH FamRZ 2004, 24).
  • OLG Hamm, 27.03.2012 - 9 WF 33/12

    Mutwilligkeit einer Unterhaltsklage

    Ob eine auf den Kindesunterhalt gerichtete Leistungsklage mutwillig im Sinne von § 114 ZPO ist, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere danach, ob der Unterhaltsberechtigte dem Unterhaltsverpflichteten durch Erfüllung der ihn treffenden Auskunfts- und Belegpflichten gem. § 1605 BGB zeitlich vor der gerichtlichen Inanspruchnahme die Möglichkeit der kostenfreien Titulierung des Kindesunterhalts durch Errichtung einer Jugendamtsurkunde eröffnet hat (im Anschluss an OLG Hamm, 2. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 11.12.2007 - 2 WF 227/07 -, FamRZ 2008, 1260 f.).

    Das ist bei einer Leistungsklage auf den Kindesunterhalt zum Beispiel dann der Fall, wenn der Kindesunterhalt ganz oder teilweise freiwillig gezahlt wird und der Berechtigte nicht versucht, den Verpflichteten insoweit zu einer kostenfreien Titulierung in einer Jugendamtsurkunde gem. § 60 SGB VIII zu veranlassen, sondern unmittelbar den Rechtsweg vor dem Familiengericht beschreitet und damit Kosten verursacht, die bei vernünftiger Betrachtung nicht notwendig gewesen wären (vgl. OLG Hamm FamRZ 2008, 1260).

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